Schweissaufsichtspersonen

Zertifizierungen von Schweissaufsichtspersonen durch den SVS

Im Rahmen der immer stärker werdenden Globalisierung und Industrialisierung ist stets auch die Forderung nach internationalen Normen und Standards verbunden. Dies trifft auch auf Qualitätsnachweise und -anforderungen in der Schweisstechnik zu.
Dazu gehört u.a., dass man über geschultes, geprüftes, erfahrenes und je länger je mehr zertifiziertes Personal verfügt.
Die Zertifizierung von Schweissaufsichtspersonen (SAP) bescheinigt, über ein entsprechendes IIW-Zertifikat hinaus, dass eine Person über ein aktuelles Fachwissen verfügt.

Um die Zertifizierung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim SVS einreichen. Mit dem Antrag ist eine Kopie des jeweiligen Abschlusses als Schweissaufsichtsperson (Internationaler Schweissfachingenieur, -techniker, -fachmann oder –praktiker) einzureichen.
Des Weiteren muss nachgewiesen werden, dass in den letzten 3 Jahren das praxisbezogene Wissen angewendet und aktualisiert wurde. Dazu müssen Nachweise von Weiterbildungen, Seminaren, Gremientätigkeiten etc. erbracht werden.

Der Antrag wird vom SVS geprüft und bei positivem Bescheid ein Zertifikat erstellt.
Basis der Zertifizierung bildet die IIW-Guideline IAB 341.
Das Zertifikat besitzt eine Gültigkeit von 3 Jahren, danach kann ein Antrag auf Rezertifizierung gestellt werden.

Um diese Personalzertifizierung durchführen zu können, hat der SVS eine erfolgreiche Scope-Erweiterung seiner Anerkennung im IIW-Personnel Certification Scheme erlangt.

Antrag für die Zertifizierung von Schweissaufsichtspersonen nicht unmittelbar nach IIW-Ausbildung bzw. für Rezertifizierung

Antrag für die Zertifizierung von Schweissaufsichtspersonen unmittelbar nach Abschluss der IIW-Ausbildung


Ausbildung von Schweissaufsichtspersonen beim SVS