Association Suisse pour la Technique du Soudage
Associazione Svizzera per la Tecnica della Saldatura
Dieser Prozess beschreibt die Zertifizierung von Herstellverfahren nach EN 1090 und EN 15085 (SCESp 0123) sowie nach ISO 17660 (Bescheinigung).
Wir handeln gegenüber jedem Antragsteller, Kandidaten und jeder zertifizierten Person unparteilich. Dies wird durch die Einhaltung der akkreditierten Abläufe sichergestellt.
Wir benötigen einen Antrag Ihrerseits, um den Zertifizierungs-/ Qualifizierungsprozess starten zu können. In diesem Antrag übermitteln Sie uns Informationen, welche wir vorab benötigen und überprüfen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Zertifizierungs-/ Qualifizierungsprozess eingeleitet.
Verweis auf die Orientierungen bzw. Link auf den entsprechenden Absatz.
Der Auditinhalt und der zeitliche Inhalt wird wird Ihnen vorgängig zugestellt.
Allfällig festgestellte Nichtkonformitäten und Hinweise zur Verbesserung werden Ihnen am Ende des Audits bekannt gegeben.
Der Zertifizierungs-/ Qualifizierungsentscheid wird aufgrund des vorliegenden Auditberichtes vorgenommen.
Die Gültigkeit der erlangten Zertifizierung/Qualifikation ist zeitlich beschränkt und es wird eine Überwachung in diesem Zeitraum verlangt.
Die Gültigkeit und der Überwachungsturnus sind abhängig von der gewählten Norm.
Weitere Informationen finden Sie unter den nachfolgend aufgeführten Links.
Beschwerden und Einsprüche können an jeden Mitarbeiter des SVS gerichtet werden. Zur Nachvollziehbarkeit ist eine Beschwerde oder ein Einspruch durch den Beschwerdeführer in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail unter Angabe aller notwendigen Informationen und Unterlagen an den SVS zu richten.
Beschwerden und Einsprüche können z.B. folgende Themen zum Gegenstand haben: